Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 17. Januar 2017 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
Die im November 1998 geborene Klägerin begann nach dem Abschluss der 10. Klasse der Realschule am 1. September 2015 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), dessen Grundlage ein Vertrag war, den sie mit der Internationalen Bund West gGmbH für Bildung und soziale Dienste, vertreten durch den E. (im Folgenden: IB) am 3. September 2015 geschlossen hatte (FSJ-Vertrag). Einsatzstelle war das Alten- und Pflegeheim der Inneren Mission in F ...
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