Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 26. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Anerkennung des Unfallereignisses vom 16.04.2019 als Arbeitsunfall in Streit.
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