Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 5. April 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung und die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen an die Klägerin. Diese ist die Witwe des am 23. März 1953 geborenen und am 2. März 2016 verstorbenen Versicherten.
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