Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung eines Arbeitsunfalls streitig.
Der Kläger ist bei der S. Bank als Bankkaufmann beschäftigt. Die Bank kündigte im hausinternen Intranet mit einem mit den Worten "Liebe Fußballfans und Kicker" eingeleiteten Schreiben vom 21.1.2010 das "S. Fußballturnier in B. - vom 28. - 30.05.2010" an. Mit weiterem Schreiben vom 10.3.2010 wies sie darauf hin, dass eine Anmeldung ab sofort möglich sei und auch "Externe (Familie und Bekannte)" über das Anmeldetool oder das Excel-Formular "(Anmeldung Externe)" anzumelden seien.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|