BSG - Urteil vom 04.09.2007
B 2 U 24/06 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2008, 352
JuS 2009, 267
NZS 2008, 488
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 02.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 15 U 248/05
SG Detmold, vom 14.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 U 113/03

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Behebung eines Störung der Betriebsfähigkeit des Pkw

BSG, Urteil vom 04.09.2007 - Aktenzeichen B 2 U 24/06 R

DRsp Nr. 2008/11910

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Behebung eines Störung der Betriebsfähigkeit des Pkw

Wenn Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug der Fortsetzung des Weges dienen, so stehen sie unter Versicherungsschutz. Dies muss jedoch durch objektive Umstände bestätigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Umstritten ist die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall.