Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Januar 2008 und des Sozialgerichts München vom 19. Juni 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 1.522,56 Euro festgesetzt.
I
Umstritten ist die Erstattung von Krankenbehandlungs- und Krankentransportkosten infolge des Unfalls des Herrn N. W. (nachfolgend: W.).
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