LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.06.2017
L 8 U 2034/14
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 08.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 U 6113/11

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an den sachlichen Zusammenhang zum Ort der versicherten Tätigkeit beim regelmäßigen Aufenthalt am Wochenende bei den Eltern und behinderungsbedingter Pflege und Entlastung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2017 - Aktenzeichen L 8 U 2034/14

DRsp Nr. 2017/10574

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den sachlichen Zusammenhang zum Ort der versicherten Tätigkeit beim regelmäßigen Aufenthalt am Wochenende bei den Eltern und behinderungsbedingter Pflege und Entlastung

Dient der Aufenthalt am Wochenende an einem außerhalb des Wohnsitzes gelegenen Ort nicht allein der Pflege verwandtschaftlicher, familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit, sondern liegen ebenso gewichtige Umstände vor, die dem sonst üblichen häuslichen Aufenthalt am Wohnort entsprechen, ist das Zurücklegen des längeren direkten Weges zwischen diesem Ort und dem Ort der versicherten Tätigkeit auch versichert.

1. Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3, 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit; § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). 2. Bei mehreren Ursachen ist sozialrechtlich allein relevant, ob das Unfallereignis wesentlich war; ob eine konkurrierende (Mit-)Ursache auch wesentlich war, ist unerheblich. 3. Ist jedoch eine Ursache oder sind mehrere Ursachen gemeinsam gegenüber einer anderen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursache(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts.