LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.04.2019
L 8 U 63/16
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 28.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 97/14

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungEigenwirtschaftlichkeit einer Handlungstendenz beim Setzen des Blinkers

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.04.2019 - Aktenzeichen L 8 U 63/16

DRsp Nr. 2019/8155

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Eigenwirtschaftlichkeit einer Handlungstendenz beim Setzen des Blinkers

Eine eigenwirtschaftliche, auf eine private Verrichtung gerichtete Handlungstendenz (Unterbrechung des Heimwegs, um Einkäufe zu tätigen) ist spätestens mit dem Setzen des Blinkers, allerspätestens mit dem Einsetzen des Linksabbiegevorgangs, der selbst zum Unfall geführt hat, objektiv nach außen in Erscheinung getreten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 28. Juni 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall hat.