Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 28. Juni 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall hat.
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