A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
I. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt die Versicherten vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ob eine Krankheit als Berufskrankheit im Sinne des Unfallversicherungsrechts anzusehen ist, bestimmt sich für den vorliegenden Fall gemäß § 212 SGB VII nach der Vorschrift des §
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