SG Hamburg - Urteil vom 03.05.2006
S 10 RJ 944/03
Normen:
SGB VI § 35 § 50 § 55 ; ZRBG § 1 § 2 ;

Anerkennung von Beitragszeiten für eine Beschäftigung im Ghetto

SG Hamburg, Urteil vom 03.05.2006 - Aktenzeichen S 10 RJ 944/03

DRsp Nr. 2007/20760

Anerkennung von Beitragszeiten für eine Beschäftigung im Ghetto

1. Die Arbeit in einer Arbeitskolonne unter Bewachung zur Arbeit stellt insbesondere dann eine Beschäftigung iS des ZRBG dar, wenn sich der Betroffene aus eigenem Willensentschluss zu dieser Arbeit gemeldet hat oder wenn im Entschädigungsverfahren und im Rentenverfahren keine Angaben zum Entgelt gemacht worden sind, aber nach der Anordnung vom 5.7.1940 ein Entgeltanspruch bestand. 2. Von einer Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis sind Ansprüche nach dem ZRBG nicht abhängig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 35 § 50 § 55 ; ZRBG § 1 § 2 ;