Anerkennung von Ghetto-Beschäftigungszeiten im Ghetto Wilna
SG Speyer, Urteil vom 28.07.2006 - Aktenzeichen S 7 RI 432/04
DRsp Nr. 2007/21069
Anerkennung von Ghetto-Beschäftigungszeiten im Ghetto Wilna
Im Ghetto Wilna bestand kein freier Arbeitsmarkt, der das Eingehen von Beschäftigungsverhältnissen aufgrund eines freien Willensentschlusses zuließ. Der Arbeitsmarkt war vielmehr geprägt von Arbeitszwang und obrigkeitlicher Zuweisung von Arbeitsstellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]