Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Anerkennung von Folgen eines Arbeitsunfalles, die Gewährung von Heilbehandlungskosten, Verletztengeld und Verletztenrente.
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