Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. Januar 2022 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit darüber, ob aufgrund eines als Arbeitsunfall anerkannten Auffahrunfalls weitere Unfallfolgen festzustellen sind und dem Kläger Verletztenrente zu gewähren ist.
Die Beklagte lehnte dies ab. Das
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