1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Kostengrundentscheidung im Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Dezember 2021 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 16. Dezember 2021.
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