LAG Niedersachsen, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 33/15
ArbG Hannover, vom 20.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 5/14
Anfechtung der Betriebsratswahl durch den ArbeitgeberAlleinige Berechtigung des Arbeitgebers zur Anfechtung der Betriebsratswahl auch bei Wahl für einen Gemeinschaftsbetrieb
BAG, Beschluss vom 16.01.2018 - Aktenzeichen 7 ABR 21/16
DRsp Nr. 2018/5214
Anfechtung der Betriebsratswahl durch den ArbeitgeberAlleinige Berechtigung des Arbeitgebers zur Anfechtung der Betriebsratswahl auch bei Wahl für einen Gemeinschaftsbetrieb
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, die ausschließlich für seine Arbeitnehmerschaft durchgeführte Betriebsratswahl auch dann allein anzufechten, wenn er die Anfechtung darauf stützt, dass ein einheitlicher Betriebsrat für einen mit einem anderen Unternehmen geführten Gemeinschaftsbetrieb hätte gewählt werden müssen. Die Wahl muss nicht von allen an dem behaupteten Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgebern gemeinsam angefochten werden.Orientierungssatz:
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