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Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
Der Arbeitgeber betreibt einen Betrieb zur Herstellung von Küchen und beschäftigte früher ca. 110 Mitarbeiter.
Im Jahre 1998 fand im Betrieb des Arbeitgebers eine Betriebsratswahl statt, die jedoch nichtig war.
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