Die Beklagte verlangt von der Klägerin Schadensersatz. Die Parteien streiten insbesondere darüber, ob die Klägerin ein entsprechendes Schuldanerkenntnis wirksam wegen widerrechtlicher Drohung angefochten hat.
Die Beklagte ist ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels mit zahlreichen Filialen. Die 1952 geborene Klägerin war bei ihr von September 1987 bis zum 18. Dezember 1995 als Verkäuferin und Kassiererin in der Filiale K beschäftigt. Nach einer Kassendienstanweisung, die Inhalt des Arbeitsvertrages der Klägerin war, durften Einkäufe von Angehörigen nicht abgerechnet werden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|