I
Streitig ist, welche Arbeitsverdienste die Beklagte für die gleichgestellten Beitragszeiten vom 1. März 1971 bis zum 31. Dezember 1973 vorzumerken hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|