Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 15.05.2013 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der Beklagten zu 1) aufgrund eines Widerspruchs des Klägers gegen einen Betriebsübergang. Daneben macht der Kläger das Vorliegen eines Betriebsübergangs auf die Beklagte zu 1), 2) oder 3) geltend.
Der am 15.04.1964 geborene Kläger war zunächst seit dem 05.04.1984 bei der Beklagten zu 1) beschäftigt. Sein aktuelles durchschnittliches Bruttomonatsgehalt beträgt 2.686,37 €.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. 5. 6.
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