LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.01.2017
5 Sa 361/16
Normen:
SGB IX § 69; SGB IX § 85; SGB IX § 90 Abs. 2 a;
Fundstellen:
LAGE SGB IX § 85 Nr. 4
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 02.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1808/14

Anforderungen an den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 361/16

DRsp Nr. 2017/2504

Anforderungen an den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber

Der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber ist dann entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dabei muss jedoch nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren festgesetzt würde (Anschluss an BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 42).

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 2. Juni 2016, Az. 5 Ca 1808/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 69; SGB IX § 85; SGB IX § 90 Abs. 2 a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.

1. 2.