Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 5. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen
Der Kläger macht eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) geltend.
Der am ... 1950 geborene Kläger stellte am 6. November 1996 einen Antrag auf eine WDB und führte zur Begründung aus: Bei ihm sei eine Schädigung des Gehörs durch seine Tätigkeit als Heeresmusiker aufgetreten. Überdies leide er durch diese Tätigkeit an Ohrgeräuschen im linken Ohr.
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