LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.03.2017
L 7 VE 6/10
Normen:
BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31; SGG § 170 Abs. 5; SVG § 80; SVG § 81 Abs. 6; SVG § 85; SVG § 88 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 24.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 VS 2/06

Anforderungen an die Anerkennung von Katarakten als radarbedingte Gesundheitsstörungen im sozialen Entschädigungsrecht

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen L 7 VE 6/10

DRsp Nr. 2017/12247

Anforderungen an die Anerkennung von Katarakten als radarbedingte Gesundheitsstörungen im sozialen Entschädigungsrecht

1. Bei der Prüfung eines Ursachenzusammenhangs zwischen einer Radarstrahlenbelastung und der Entstehung eines Katarakt ist neben der typischen Latenzzeit auch eine alterungsbedingte Entstehung dieser Augenerkrankung zu bewerten. 2. Treten während der Strahlenexposition bloße Befindlichkeitsstörungen ohne diagnostischen Hintergrund auf, handelt es sich nicht um radarbedingte Gesundheitsstörungen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu einem Fünftel zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31; SGG § 170 Abs. 5; SVG § 80; SVG § 81 Abs. 6; SVG § 85; SVG § 88 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zeitraum vom 1. Oktober 1959 bis 30. September 1963 die vom Kläger geltend gemachten Gesundheitsstörungen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) sind.