LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.10.2014
3 Sa 294/14
Normen:
ZPO § 520;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 20.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1370/13

Anforderungen an die Berufungsbegründung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 294/14

DRsp Nr. 2015/3633

Anforderungen an die Berufungsbegründung

Die Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Auseinandersetzung mit der Begründung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung genügt nicht den Anforderungen an die Berufungsbegründung gem. § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO.

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20.03.2014 - 3 Ca 1370/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 520;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten um Vergütungsansprüche des Klägers einerseits und Kaufpreisansprüche des Beklagten andererseits.

Der Kläger war bei dem Beklagten vom 15.08. bis 13.09.2013 als Metallbauhelfer zu einem Bruttostundenlohn von 8,50 EUR beschäftigt. Für September 2013 rechnete der Beklagte 680,00 EUR brutto ab, leistete an den Kläger jedoch keinerlei Auszahlung.

Der Kläger hat vorgetragen,

1. 2.