LAG Thüringen - Beschluss vom 14.12.2016
6 Sa 67/15
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 520 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 09.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2054/14

Anforderungen an die Berufungsbegründung

LAG Thüringen, Beschluss vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 67/15

DRsp Nr. 2017/3357

Anforderungen an die Berufungsbegründung

Hat das Arbeitsgericht seine Entscheidung über die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung auf vier unabhängig voneinander vorliegende Umstände gestützt, so ist den Anforderungen an den Berufungsbegründung nicht genügt und die Berufung unzulässig, wenn in der Berufungsbegründung nicht auf sämtliche unabhängig voneinander vorliegende Gründe eingegangen wird.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 09.01.2015 - 3 Ca 2054/14 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Revisionsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; BGB § 520 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung sowie hinsichtlich einer ordentlichen Kündigung um die Dauer der Kündigungsfrist.

Der Kläger war beim Beklagten als einziger Arbeitnehmer seit dem 16.02.2005 als .... zu einem Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.808,94 € beschäftigt.