TV LeiZ § 3 Nr. 3; TV LeiZ § 4 Nr. 1; BetrVG § 77 Abs. 4;
Fundstellen:
AP Metallindustrie Nr. 252
AuR 2020, 140
AuR 2020, 142
BB 2020, 179
BB 2020, 695
EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 167
EzA-SD 2020, 15
EzA-SD 2020, 16
NZA 2020, 181
Vorinstanzen:
LAG München, vom 08.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 223/17
ArbG München, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 14493/15
Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags auf Abgabe eines Angebots für einen ArbeitsvertragRegelungsabsprache und Betriebsvereinbarung als gleichwertige betriebliche Regelung im Sinne des einschlägigen Tarifvertrages
BAG, Urteil vom 22.10.2019 - Aktenzeichen 1 AZR 217/18
DRsp Nr. 2020/674
Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags auf Abgabe eines Angebots für einen ArbeitsvertragRegelungsabsprache und Betriebsvereinbarung als gleichwertige betriebliche Regelung im Sinne des einschlägigen Tarifvertrages
Orientierungssätze:1. Der auf die Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtete Klageantrag ist nur dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2ZPO, wenn der Klageantrag ggf. in Verbindung mit der Klagebegründung die wesentlichen Vertragsbedingungen - Art der Tätigkeit, ihr zeitlicher Umfang, die Vergütung, den Vertragsbeginn und die Angabe, ob der Vertrag befristet oder unbefristet sein soll - festlegt (Rn. 14).
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