1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. April 2012 - 3 Sa 138/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Gestaltung von Fahrtunterbrechungen in den Dienstplänen der Beklagten.
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