Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17.08.2011 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die in den Dienstplänen der Beklagten für den Kläger vorgesehene Gestaltung der Fahrtunterbrechungen zulässig ist.
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