Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2020 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten.
Antragsteller ist der im Betrieb des Arbeitgebers (Beteiligte zu 2), einem Unternehmen auf dem Gebiet des Luftfahrt-Catering, gebildete, aus 15 Mitgliedern bestehende Betriebsrat, dem die Beteiligten zu 3 und 4 angehören.
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