LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.11.2020
16 TaBV 107/20
Normen:
§§ 37 Absatz 6, 40 Absatz 1 BetrVG;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 26 BV 559/20

Anforderungen an die Entscheidung des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu einer SchulungsveranstaltungWirksamkeit einer Entsendung durch Beschluss des Personalausschusses

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.11.2020 - Aktenzeichen 16 TaBV 107/20

DRsp Nr. 2022/13794

Anforderungen an die Entscheidung des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu einer Schulungsveranstaltung Wirksamkeit einer Entsendung durch Beschluss des Personalausschusses

1. Der Beschluss des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu einer Schulungsveranstaltung ist vom Betriebsrat als Gremium zu fassen. Eine Entsendung durch Beschluss des Personalausschusses, dem nach der Geschäftsordnung des Betriebsrats die personellen Angelegenheiten übertragen sind, ist unwirksam.2. Über die Entsendung entscheidet der Betriebsrat durch Mehrheitsbeschluss. Ein Minderheitenschutz besteht insoweit nicht.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2020 – 26 BV 559/20 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 37 Absatz 6, 40 Absatz 1 BetrVG;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten.

Antragsteller ist der im Betrieb des Arbeitgebers (Beteiligte zu 2), einem Unternehmen auf dem Gebiet des Luftfahrt-Catering, gebildete, aus 15 Mitgliedern bestehende Betriebsrat, dem die Beteiligten zu 3 und 4 angehören.