Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen Rechtsanwalt
BGH, Beschluß vom 16.04.1996 - Aktenzeichen VI ZR 362/95
DRsp Nr. 1996/20787
Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen Rechtsanwalt
»Der Rechtsanwalt muß das Zustellungsdatum eines Urteils in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ermitteln und so zuverlässig notieren, daß die Rechtsmittelfrist gewahrt werden kann.«