LAG Hamm - Urteil vom 29.06.2018
10 Sa 1810/17
Normen:
AWbG NRW § 5 Abs. 4 S. 3; AWbG NRW § 7 S. 1; AWbG NRW § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 29.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1131/16

Anforderungen an die Form eines Antrags auf Freistellung zur Teilnahme einer Maßnahme der Arbeiternehmerweiterbildung

LAG Hamm, Urteil vom 29.06.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 1810/17

DRsp Nr. 2018/14420

Anforderungen an die Form eines Antrags auf Freistellung zur Teilnahme einer Maßnahme der Arbeiternehmerweiterbildung

Einem Arbeitnehmer ist Freistellung zum Zwecke der Arbeitnehmerweiterbildung nicht zu gewähren, wenn er zwar innerhalb der 6-Wochen-Frist des § 5 Abs. 1 AWbG NRW die Seminarausschreibung, nicht aber den Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, die Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben, beigefügt hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.11.2017, Aktenzeichen: 1 Ca 1131/16 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AWbG NRW § 5 Abs. 4 S. 3; AWbG NRW § 7 S. 1; AWbG NRW § 5 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Fortzahlung von Entgelt für die Zeit einer Arbeitnehmerweiterbildung.