Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines Sozialversicherungsträgers bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens
BGH, Beschluß vom 05.02.2004 - Aktenzeichen IX ZB 29/03
DRsp Nr. 2004/12121
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines Sozialversicherungsträgers bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens
»a) Beantragt ein Sozialversicherungsträger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Arbeitgebers wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, hat er zur Darlegung seiner Forderungen regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer vorzulegen. Zur Glaubhaftmachung sind Leistungsbescheide oder Beitragsnachweise des Arbeitgebers genügend.b) Der antragstellende Gläubiger darf die geltend gemachte Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren auswechseln.c) Dem Gläubiger fehlt nicht allein deswegen das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eröffnungsantrag, weil er zuvor nicht fruchtlos die Einzelzwangsvollstreckung versucht hat.«