1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. April 2013 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 32.767,39 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Zahlung einer Ergebnisbeteiligung für das Jahr 2000.
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