BSG - Beschluß vom 26.09.1996
2 RU 14/96
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 164 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 29 zu § 554 ZPO
MDR 1997, 273
NZS 1997, 342
SozR 3-1500 § 164 Nr. 9

Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Beschluß vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 2 RU 14/96

DRsp Nr. 1997/2222

Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Durch die Vorlage eines Schriftsatzes mit einer unveränderten Wiederholung der sowohl auf grundsätzlicher Bedeutung als auch auf Divergenz und Verfahrensfehler gestützten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wird den Anforderungen an eine Revisionsbegründung nicht Genüge getan. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 164 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt, ihm wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 11. September 1991 (Unterschenkelfraktur rechts) ab Beginn der Arbeitsfähigkeit eine Gesamtvergütung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 30 v.H. (anstelle der von der Beklagten anerkannten 20 v.H.) vom 16. Februar bis 31. Dezember 1992 und für die anschließende Zeit Verletztenrente nach einer MdE ebenfalls um wenigstens 30 v.H. zu gewähren.

Das Sozialgericht (SG) hat die gegen die eine höhere und einen längeren Zeitraum umfassende Gesamtvergütung und die Zahlung einer Verletztenrente ablehnenden Bescheide der Beklagten (Bescheid vom 11. Dezember 1992, 5. November 1993, Widerspruchsbescheid vom 25. November 1993) gerichtete Klage abgewiesen (Urteil vom 23. November 1994).