Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Juli 2012 - 6 Sa 1138/11 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung.
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