Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 11. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.632,73 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Zugunstenverfahren nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) darüber, ob für den Beigeladenen zu 1) für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 Beiträge zur Rentenversicherung wegen einer geringfügigen Beschäftigung nachzuentrichten sind.
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