LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.02.2005
14 Sa 1878/04
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; KSchG § 14 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5157/04

Anforderungen an die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis; unsubstantiierter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2005 - Aktenzeichen 14 Sa 1878/04

DRsp Nr. 2009/20867

Anforderungen an die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis; unsubstantiierter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

1. Zur Arbeitnehmereigenschaft eines "Principal" einer Unternehmensberatungsgesellschaft (im Anschluss an BAG, Urteil vom 12.09.1996, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter). 2. Zu den Anforderungen an einen Auflösungsantrag gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG.

1. Ein Rechtsverhältnis, das als Arbeitsverhältnis begründet wurde, wird nicht durch bloße Nichtausübung der Weisungsrechte zu einem freien Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis oder ist gar von vornherein als solches zu qualifizieren. 2. Die Parteien eines Arbeitsverhältnisses können ihr Rechtsverhältnis kraft besonderer Abrede zukünftig in anderer Form (etwa als freies Mitarbeiterverhältnis) fortzusetzen; wegen der weitreichenden Folgen für den bisherigen Arbeitnehmer ist aber zu verlangen, dass diese Statusänderung in jeder Beziehung klar und unmissverständlich getroffen wird.