ArbG Düsseldorf, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5157/04
Anforderungen an die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis; unsubstantiierter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2005 - Aktenzeichen 14 Sa 1878/04
DRsp Nr. 2009/20867
Anforderungen an die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein freies Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis; unsubstantiierter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
1. Zur Arbeitnehmereigenschaft eines "Principal" einer Unternehmensberatungsgesellschaft (im Anschluss an BAG, Urteil vom 12.09.1996, AP Nr. 1 zu § 611BGB Freier Mitarbeiter).2. Zu den Anforderungen an einen Auflösungsantrag gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG.
1. Ein Rechtsverhältnis, das als Arbeitsverhältnis begründet wurde, wird nicht durch bloße Nichtausübung der Weisungsrechte zu einem freien Mitarbeiter- oder Dienstverhältnis oder ist gar von vornherein als solches zu qualifizieren.2. Die Parteien eines Arbeitsverhältnisses können ihr Rechtsverhältnis kraft besonderer Abrede zukünftig in anderer Form (etwa als freies Mitarbeiterverhältnis) fortzusetzen; wegen der weitreichenden Folgen für den bisherigen Arbeitnehmer ist aber zu verlangen, dass diese Statusänderung in jeder Beziehung klar und unmissverständlich getroffen wird.
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