BAG - Urteil vom 07.10.2015
7 AZR 40/14
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 4; TzBfG § 15 Abs. 5; TzBfG § 16 S. 1; TzBfG § 17 S. 1; BGB § 125 S. 1; BGB § 126 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
AP TzBfG § 14 Nr. 136
EzA-SD 2016, 7
NJW 2016, 1403
NZA 2016, 358
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 28.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 746/12
ArbG Dresden, vom 04.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1997/12

Anforderungen an die unbefristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

BAG, Urteil vom 07.10.2015 - Aktenzeichen 7 AZR 40/14

DRsp Nr. 2016/3061

Anforderungen an die unbefristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Orientierungssätze: 1. Macht der Arbeitgeber die Vereinbarung einer befristeten Vertragsverlängerung mit einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer von der Unterzeichnung des schriftlichen Verlängerungsvertrags durch den Arbeitnehmer abhängig, indem er dem Arbeitnehmer erklärt, die Vertragsverlängerung komme nur zustande, wenn er vor dem Ablauf des zu verlängernden Vertrags den schriftlichen Verlängerungsvertrag unterzeichne, kann der Arbeitnehmer das Vertragsangebot des Arbeitgebers nur durch Unterzeichnung der Vertragsurkunde annehmen. Eine konkludente Annahme des Vertragsangebots des Arbeitgebers durch Fortsetzung der Tätigkeit über den Fristablauf des zu verlängernden Vertrags hinaus kommt insoweit nicht in Betracht.