Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Anerkenntnis- und Teilendurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. Mai 2016, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit der Kündigung der Beklagten vom 16. Dezember 2015 und die Weiterbeschäftigung des Klägers.
1. 2. 3. a. b.
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