1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2010 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1990 als Fernfahrer im Linienverkehr zu einer Bruttomonatsvergütung von 2.450,00 Euro beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert nicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|