1. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2011 -
2. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.171,60 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten, soweit für das Beschwerdeverfahren von Interesse, über die Haftung des Beklagten für Vergütungsansprüche des Klägers. Das Arbeitsgericht hat insoweit der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat den vom Beklagten zu zahlenden Betrag ermäßigt und im Übrigen die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Es hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beklagten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|