Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7. und 8. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes für Kinderheilkunde im Verwaltungsbezirk N (gesperrter Bereich).
Der 1972 geborene Kläger ist Facharzt für Kinder-und Jugendmedizin und betreibt seit Oktober 2014 eine privatärztliche Kinderarztpraxis in B-C.
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