LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.11.2019
L 7 KA 36/17
Normen:
SGB V § 103 Abs. 3a S. 1; SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 und S. 4 und S. 5 Nr. 1 -3; SGB V § 103 Abs. 5 S. 3; GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 4713/15

Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung des ZulassungsausschussesRechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung - hier eines Vertragsarztsitzes für KinderheilkundeAnforderungen an eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019 - Aktenzeichen L 7 KA 36/17

DRsp Nr. 2020/12753

Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung – hier eines Vertragsarztsitzes für Kinderheilkunde Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung des Zulassungsausschusses

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7. und 8. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 103 Abs. 3a S. 1; SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 und S. 4 und S. 5 Nr. 1 -3; SGB V § 103 Abs. 5 S. 3; GG Art. 14 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes für Kinderheilkunde im Verwaltungsbezirk N (gesperrter Bereich).

Der 1972 geborene Kläger ist Facharzt für Kinder-und Jugendmedizin und betreibt seit Oktober 2014 eine privatärztliche Kinderarztpraxis in B-C.