BAG - Beschluss vom 18.11.2019
4 AZR 105/19
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ZPO § 139 Abs. 3;
Fundstellen:
AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 65
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 07.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 995/17
ArbG Wuppertal, vom 16.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3581/15

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

BAG, Beschluss vom 18.11.2019 - Aktenzeichen 4 AZR 105/19

DRsp Nr. 2019/17882

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2018 - 10 Sa 995/17 - wird als unzulässig verworfen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 40.218,97 Euro festgesetzt.

4. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ZPO § 139 Abs. 3;

Gründe:

I. Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Arbeits- und Feiertagsentgelt sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall unter dem Gesichtspunkt des "equal pay" und zudem über Auskunftsansprüche. Die Beklagte verfolgt einen Zahlungsanspruch im Wege der Widerklage.