LAG Berlin-Brandenburg, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 627/18
ArbG Berlin, vom 29.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 61 Ca 81038/17
Anforderungen an eine ordnungsgemäße RevisionsbegründungKein Rückzahlungsanspruch auf Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft bei unwirksamer AllgemeinverbindlicherklärungRückwirkende Erstreckung der Tarifverträge zum Sozialkassenverfahren auf nicht tarifgebundene Betriebe der Bauwirtschaft
BAG, Urteil vom 24.09.2019 - Aktenzeichen 10 AZR 562/18
DRsp Nr. 2019/17450
Anforderungen an eine ordnungsgemäße RevisionsbegründungKein Rückzahlungsanspruch auf Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft bei unwirksamer AllgemeinverbindlicherklärungRückwirkende Erstreckung der Tarifverträge zum Sozialkassenverfahren auf nicht tarifgebundene Betriebe der Bauwirtschaft
Nicht verbandsgebundene Arbeitgeber haben keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft, die sie aufgrund unwirksamer Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe geleistet haben. Der rechtliche Grund für die Beitragszahlungen iSv. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ergibt sich aus dem rückwirkend in Kraft getretenen SokaSiG.Orientierungssätze:1. Die ordnungsgemäße Begründung der Revision erfordert bei Sachrügen nach § 72 Abs. 5ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, dass sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt. Es genügt nicht, das bisherige Vorbringen zu wiederholen (Rn. 11).
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