Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß Witwenrenten, die in der Deutschen Demokratischen Republik aus der zusätzlichen "Altersversorgung der Intelligenz" an erwerbsfähige Witwen gewährt worden waren, gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes der Deutschen Demokratischen Republik zur Angleichung der Bestandsrenten an das Nettorentenniveau der Bundesrepublik Deutschland und zu weiteren rentenrechtlichen Regelungen - Rentenangleichungsgesetz - vom 28. Juni 1990 (GBl. [DDR] I Nr. 38 S. 495) zum 31. Dezember 1990 eingestellt worden sind.
A.
I.
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