BSG - Urteil vom 19.11.1997
5 RJ 16/97
Normen:
KfzHV § 1 ; RVO § 1247 Abs. 2 ; RehaAnglG § 7, § 11 ; SGB VI § 9 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 44 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuA 1998, 284
DB 1998 Beil. 16, 4
DB 1998 Beil. 16, 9
DB 1999 Beil. 11, 7
SozR-3 2600 § 44 Nr. 10

Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

BSG, Urteil vom 19.11.1997 - Aktenzeichen 5 RJ 16/97

DRsp Nr. 1998/4654

Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

1. Wenn der Versicherungsträger lediglich erklärt, daß eine bestimmte Leistung dem Grunde nach - und unter weiteren Bedingungen - gewährt werden kann, so bietet er keine - einen Rentenanspruch ausschließende - Leistungen zur beruflichen Rehabilitation an (Fortführung von BSG vom 21.2.1989 - 5 RJ 61/88 = SozR 2200 § 1247 Nr. 56). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KfzHV § 1 ; RVO § 1247 Abs. 2 ; RehaAnglG § 7, § 11 ; SGB VI § 9 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 44 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Streitig ist noch, ob den Klägern als Rechtsnachfolgern des Versicherten Paul W. aus dessen Versicherung Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für die Zeit vom 1. August 1994 bis 31. Mai 1997 zusteht.

Der im Jahre 1942 geborene Versicherte war von 1968 bis 1993 bei der Firma R. B. GmbH in H. versicherungspflichtig beschäftigt und beantragte im Juli 1991 bei der Beklagten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit. Diesen Antrag lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 4. September 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 1992 ab.