I. Der Kläger ist im Jahre 1937 geboren, deutscher Staatsangehöriger und seit mehr als 20 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt in einer größeren Sozietät in der Bundesrepublik tätig; er wohnt in S (S). Seit dem 13. September 1990 ist er mit der US-Amerikanerin D (D) verheiratet, die Mitglied der US-amerikanischen Streitkräfte und seit 1988 als Krankenschwester im Militärhospital in S tätig ist. Dem Haushalt des Klägers und seiner Ehefrau gehören seit der Eheschließung auch die aus erster Ehe der Ehefrau stammenden Kinder J, J, (geb. 1985) und M, M, (geb. 1987) sowie das gemeinsame Kind B, B, ( geb. 1990) an.
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