LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 20.12.2000
L 10 U 5144/99
Normen:
SGB X § 24 Abs. 1 § 42 S. 2 ;

Anhörungen im Widerspruchsverfahren

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.12.2000 - Aktenzeichen L 10 U 5144/99

DRsp Nr. 2006/23573

Anhörungen im Widerspruchsverfahren

Vor Bestätigung der Leistungsentziehung ist eine erneute Anhörung durchzuführen, wenn im Widerspruchsverfahren ein neues Gutachten eingeholt wird. Das gilt auch dann, wenn dieses Gutachten ein früheres im Ergebnis bestätigt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 24 Abs. 1 § 42 S. 2 ;