LAG Köln - Urteil vom 07.11.1997
11 Sa 451/97
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2750/96

Annahme einer Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 451/97

DRsp Nr. 2000/2190

Annahme einer Kündigung

»1. Die aus freien Stücken abgegebene und nicht etwa vom Arbeitgeber vorformulierte Erklärung des Arbeitnehmers, eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu "akzeptieren", kann auszulegen sein als Erklärung, eine evtl. Unwirksamkeit der Kündigung nicht geltend machen zu wollen (Vergleich oder Klageverzichtsvertrag) - jedenfalls dann, wenn eine Kündigung ausdrücklich als fristlose nicht, wohl aber als ordentliche "akzeptiert" wird, verbunden mit der Aufforderung, das Arbeitsverhältnis "zur Vermeidung einer arbeitsgerichtlichen Klage" abzuwickeln. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte erstreckt sich dieser Verzicht auf alle Unwirksamkeitsgründe einschließlich der bei Abgabe der Erklärung (noch) nicht bekannten (Schwangerschaft).