Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 2013 - 20 Ca 8958/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.847,77 EUR (in Worten: Zwölftausendachthundertsiebenundvierzig und 77/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16. Januar 2013 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 8,5% und die Beklagte 91,5% zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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