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Streitig ist das Begehren des Beigeladenen zu 5., als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen zu werden.
Der Beigeladene zu 5. ist am 28. September 1941 geboren und seit dem 4. Februar 1999 als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert. Bis Ende 2002 war er als therapeutischer Leiter einer Station der Kinder- und Jugendpsychiatrie in H in Nordrhein-Westfalen tätig und ging dann in so genannte Altersteilzeit. Er nahm nunmehr seinen Hauptwohnsitz im Raum Rendsburg-Flensburg in Schleswig-Holstein, wohin seine Ehefrau und Kinder bereits im Jahr 1999 zur Besserung ihrer Asthma- und Allergieerkrankungen verzogen waren. Die Ehefrau wurde im Oktober 1999 als Psychologische Psychotherapeutin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung in F in Schleswig-Holstein zugelassen.
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